Immobilienrecht

Im Bereich des Immobilienrechts unterstützen wir unsere Mandanten schwerpunktmäßig bei Verhandlungen mit Banken zwecks Finanzierung bzw. Umfinanzierung von Bauprojekten oder Bestandsimmobilien. Auch führen wir Verhandlungen mit Bauträgern und Generalübernehmern oder Generalunternehmern. Darüber hinaus gestalten wir Immobilienkaufverträge und führen entsprechende Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner.

Weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das gewerbliche Mietrecht. Hier entwerfen wir Mietverträge für unsere Mandanten und setzen deren aus dem Mietverhältnis resultierenden Ansprüche durch.

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