Unternehmensnachfolge & Erbrecht

Stehen Nachfolgeentscheidungen an, bedarf es gesellschaftsrechtlicher, erbrechtlicher sowie vermögensrechtlicher Expertise.

Wir beraten vor allem Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen bei der Erarbeitung und Strukturierung von Nachfolgekonzepten, insbesondere beim Übergang von Unternehmen und Vermögen auf die nächste Generation oder auf Stiftungen oder Trusts.

Dabei entwickeln wir wirtschaftlich und rechtlich maßgeschneiderte Lösungen für die Unternehmens- und Unternehmernachfolge sowie im Rahmen der Übertragung von Privatvermögen unter Beachtung der dabei notwendigen gesellschafts- und erbrechtlichen Aspekte sowie bei allen damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen. Wir begleiten unsere Mandanten auch bei allen Streitigkeiten, die im Rahmen von einvernehmlichen oder konfliktären Unternehmensnachfolgen entstehen können.

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