Arbeitsrecht & Sozialrecht

Wir beraten nationale wie internationale Mandanten in allen Facetten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir vertreten Sie außergerichtlich, aber auch vor Gericht und erstreiten Entscheidungen durch alle gerichtlichen Instanzen.

Unser Beratungsspektrum im Individualarbeitsrecht umfasst das gesamte Einmaleins der arbeitsrechtlichen Unternehmenspraxis, angefangen von der Arbeitsvertragsgestaltung über Auseinandersetzungen im laufenden Arbeitsverhältnis bis hin zu dessen Beendigung.

Im kollektiven Arbeitsrecht, dem Recht der Unternehmensmitbestimmung, unterstützen unsere Expertinnen und Experten Sie bei Streitigkeiten mit der Mitarbeitervertretung unabhängig davon, ob es sich um einen Betriebsrat, Personalrat oder eine solche nach kirchlichem Arbeitsrecht handelt. Wir gestalten für Sie Betriebsvereinbarungen, führen Einigungsstellenverfahren, Tarifverhandlungen und unterstützen Sie bei Arbeitskämpfen.

Auch die Beratung bei komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen zur unternehmerischen Ausrichtung oder im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen oder -veränderungen gehören zu unserem Beratungsschwerpunkt. Und schließlich stehen Ihnen auch zu weiteren unternehmensrelevanten Themen wie dem Recht der betrieblichen Altersversorgung, dem Arbeitnehmerüberlassungsrecht, dem Arbeitszeitrecht und in Fragen des Sozialrechts, insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen oder in Fragen des sozialversicherungsrechtlichen Status der für das Unternehmen tätigen Akteure erfahrene Expertinnen und Experten zur Verfügung.

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