Team

Dr. Monika F. Hartl, LL.M. (UC Berkeley)

Rechtsanwältin, Of Counsel

VCARD

T +49.89.2000 568 70
monika.hartl@es-law.de

Sprachen

Deutsch und Englisch

Zur Person

Frau Dr. Hartl ist im Schwerpunkt auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätig, wo sie überwiegend mittelständische Unternehmen, aber auch Familiengesellschaften und Stiftungen in rechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt. Sie unterstützt unsere Mandanten bei der Gründung von Unternehmen, aber auch im Bereich gewerblicher Finanzierungen, im Rahmen von Gremiensitzungen sowie in der Beilegung von Streitigkeiten und Konflikten.

Darüber hinaus verfügt Frau Dr. Hartl über besondere Expertise im Bereich des Erbrechts, dort insbesondere im Recht der Vermögensnachfolge.

Frau Dr. Hartl studierte Rechtwissenschaften an den Universitäten Würzburg, Lausanne, Genf und Göttingen, wo sie schließlich promovierte. Es folgte ein LL.M.-Studium an der University of California in Berkeley. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland absolvierte sie ihr Referendariat u. a. mit Station an der Deutsch-Französischen Handelskammer in Paris und war anschließend als juristische Mitarbeiterin an der Forschungsstelle für Arzt- und Arzneimittelrecht der Universität Göttingen sowie in der Folgezeit als Akademische Rätin an der Abteilung für Handelsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Göttingen tätig, bis sie im Jahr 1989 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wurde.

Ihre anwaltliche Laufbahn begann Frau Dr. Hartl in einer mittelständischen Münchener Wirtschaftsrechtskanzlei, in der sie über viele Jahre als Partnerin (Gesellschafterin) tätig war. Im Jahr 2014 wechselte Frau Dr. Hartl als Mitgründerin zu ENDEMANN.SCHMIDT, wo sie unsere Mandanten seitdem als Of Counsel in gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Belangen berät.

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