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Unternehmensnachfolge & Erbrecht

Stehen Nachfolgeentscheidungen an, bedarf es gesellschaftsrechtlicher, erbrechtlicher sowie vermögensrechtlicher Expertise.

Wir beraten vor allem Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen bei der Erarbeitung und Strukturierung von Nachfolgekonzepten, insbesondere beim Übergang von Unternehmen und Vermögen auf die nächste Generation oder auf Stiftungen oder Trusts.

Dabei entwickeln wir wirtschaftlich und rechtlich maßgeschneiderte Lösungen für die Unternehmens- und Unternehmernachfolge sowie bei der Übertragung von Privatvermögen unter Beachtung der dabei notwendigen Aspekte im Gesellschaftsrecht und Erbrecht sowie alle weiteren Themen. Wir begleiten unsere Mandanten auch bei allen Streitigkeiten, die im Rahmen von nicht immer einfachen Unternehmensnachfolgen entstehen können.