Wir beraten in allen Belangen des öffentlichen Wirtschaftsrechts einschließlich des Beihilferechts und können unseren Mandanten insbesondere bei Privatisierungen, Public Private Partnerships und in der Beratung staatlicher und privater Akteure in den regulierten Märkten und im Bereich der Daseinsvorsorge mit qualifiziertem Rat und entschlossener Tat zur Seite stehen.