Das Medizin- und Gesundheitsrecht ist, auch im Hinblick auf unseren Schwerpunkt in der bundesweiten Beratung von Krankenhäusern im Gesundheitsbereich, ein gewichtiger Pfeiler unserer Beratungspraxis.
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Krankenhausrechts, Vertragsarztrechts, der Hochschulmedizin, des ärztlichen Berufsrechts, Arzneimittelrechts und Apothekenrechts sowie bei Fragen zu den Anforderungen des gesetzlichen Krankenversicherungssystems, der öffentlichen Auftragsvergabe, regulatorische Fragen sowie bei der Durchsetzung von oder die Verteidigung gegen gewerbliche Schutzrechte.
Unsere Mandanten profitieren hier von der eingespielten Zusammenarbeit unserer Experten, die nicht nur auf einen langjährig erprobten Erfahrungsschatz in der Beratung komplexer Transaktionen im Gesundheitsbereich zurückgreifen können, sondern auch bei der Gründung von MVZ, dem Verkauf und der Übertragung von Kassenarztsitzen und in allen Fragen der Kooperation zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern hochwertige Beratungsleistungen anbieten können.