Wir bieten Emittenten und Aktionären eine umfassende Beratung bei Wertpapieremissionen und -platzierungen sowie Börsenzulassungen und den daraus resultierenden Folgepflichten an.
Bei Börsengängen und Kapitalerhöhungen, Bezugsrechtsemissionen, Paketveräußerungen und Privatplatzierungen, aber auch bei der Beendigung der Börsennotierung von Aktien (Delisting) oder einem Wechsel der Börsennotierung von einem regulierten Markt in ein Börsensegment mit geringeren Zulassungsfolgepflichten (Downlisting) stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung gern beratend zur Seite.
Gleiches gilt für alle aus der Zulassung der Finanzierungsinstrumente folgenden rechtlichen Aspekte, wie Corporate Governance, Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, Ad hoc-Publizitätspflichten, insiderrechtliche Fragestellungen und sonstige wertpapierhandelsrechtliche Fragestellungen.