Wir beraten nationale wie internationale Mandanten in allen Facetten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir vertreten Sie außergerichtlich und erstreiten Entscheidungen durch alle gerichtlichen Instanzen.
Unser Beratungsspektrum umfasst das gesamte Arbeitsleben, angefangen von der Arbeitsvertragsgestaltung bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, aber auch bei komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen.
Unser Tätigkeitsbereich umfasst des Weiteren betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten, die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellenverfahren, Tarifverhandlungen und das Arbeitskampfrecht.
Zudem verfügen wir über erprobtes und tiefgehendes Know-how in der Beratung von Problemstellungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.