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Zusatzversorgungskassen

Die betriebliche Altersversorgung und hier ganz besonders das Recht der Zusatzversorgungskassen (einschl. VBL) nehmen einen besonderen Stellenwert bei unserer Tätigkeit ein.

Unsere entsprechend spezialisierten Anwältinnen und Anwälte haben langjährige Erfahrung in der Beratung von Arbeitgebern in Auseinandersetzungen mit den Zusatzversorgungskassen anlässlich der Beendigung der Mitgliedschaft (bzw. Beteiligung bei der VBL), anlässlich Ausgliederungen bestimmter Abteilungen und im Zusammenhang mit Sanierungsgeldern. In diesem Bereich betreuten Anwältinnen und Anwälte unserer Sozietät einige bundesweit beachtete Grundsatzverfahren.