Wir beraten nationale wie internationale Mandanten in allen Facetten des maritimen Wirtschaftsrechts. Dabei vertreten wir ihre Interessen sowohl außergerichtlich, als auch vor allen deutschen und englischsprachigen Gerichten und Schiedsgerichten.
Unsere Mandanten beauftragen uns in allen Bereichen ihres Geschäfts. Wir beraten bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen (Charter- und Bereederungsverträge, Konnossemente), im Falle von Havarien und in sonstigen Unglücks- und Schadensfällen, sowie bei Projekten und Transaktionen jeglicher Art.
Von Hamburg aus sind wir international tätig. Dank unserer Einbindung in ein exklusives internationales Netzwerk können wir weltweit bei allen rechtlichen Problemen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Schifffahrt beraten.