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Medizinische Versorgungszentren, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Praxisgemeinschaften

Der gesamte Gesundheitsbereich bildete einen besonderen fachlichen Schwerpunkt von ENDEMANN.SCHMIDT.

So beraten unsere Anwältinnen und Anwälte seit der gesetzlichen Einführung dieser Einrichtungen Medizinische Versorgungszentren und sind auch mit den rechtlichen und praktischen Problemen in der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern vertraut.

Alten- und Pflegeeinrichtungen unterfallen besonderen gesetzlichen Restriktionen. Wir kennen diese Restriktionen – und auch praktikable Lösungen daraus resultierender Probleme. Unsere Anwältinnen und Anwälte greifen auf langjährige und vielfach erprobte Erfahrungen in der Beratung solcher Einrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft; hierzu gehören auch langjährige und vielfach erprobte Erfahrungen im Transaktionsgeschäft hinsichtlich dieser Einrichtungen.

Unsere Anwältinnen und Anwälte sind aus langjähriger Erfahrung mit den Problemen, die bei der Gründung und Liquidierung von Praxisgemeinschaften entstehen, vertraut und entwickeln auch in diesem Bereich gern für unsere Mandanten bestmögliche Lösungen. Auch stehen wir mit Rat und Tat bei allen medizinrechtlichen Fragestellungen zur Seite – beispielsweise bei der Auseinandersetzungen mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen.