Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten seit vielen Jahren Krankenhäuser in verschiedener Trägerschaft sowie in jeglicher Größe und verfügen über umfangreiche und vielfältig erprobte Erfahrung in der Lösung verschiedenster krankenhausspezifischer Probleme.
Wir beraten kommunale Krankenhäuser jeglicher Größenordnung und wissen von dem Zusammenspiel zwischen ökonomischen und politischen Entscheidungen innerhalb der unterschiedlichen Gremien. Unsere Beratung wird zudem von dem Bewusstsein über die politische und regionale Bedeutung eines Krankenhauses geleitet. Nicht alles, was rechtlich denkbar ist, kann praktisch umgesetzt werden. Wir legen äußersten Wert auf praktikable und rechtssichere Lösungen.
Krankenhäuser in privater Trägerschaft, insbesondere in einem bundesweit agierenden Konzern, sind anders aufgestellt. Wir kennen die dort üblichen Berichtspflichten „nach oben“ und die damit verbundenen Herausforderungen. Gleichzeitig kennen wir die mit der bundesweiten Führung verschiedener Häuser in unterschiedlichen Regionen verbundenen Probleme und entwickeln auch in diesem Bereich rechtssichere, maßgeschneiderte und praktikable Lösungen.
Auch mit den besonderen Aspekten, welche die Beratung eines kirchlichen Hauses (evangelisch wie katholisch) mit sich bringt, sind unsere Anwältinnen und Anwälte bestens vertraut. Eine Beratung in den AVR ist für sie ebenso selbstverständlich wie in allen Fragen des Tendenzschutzes. Auch die Besonderheiten der Entscheidungsfindung innerhalb der kirchlichen Organisation sind uns nicht fremd. Wir legen deshalb Wert darauf, in unseren Lösungsvorschlägen die Besonderheiten der jeweiligen Lehre zu berücksichtigen.