{"id":6370,"date":"2016-03-21T13:02:53","date_gmt":"2016-03-21T12:02:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.es-law.de\/neues-wissenschaftszeitvertragsgesetz-starke-einschraenkung-der-befristungsmoeglichkeiten-fuer-beschaeftigte-an-staatlichen-hochschulen-2\/"},"modified":"2016-03-21T13:02:53","modified_gmt":"2016-03-21T12:02:53","slug":"neues-wissenschaftszeitvertragsgesetz-starke-einschraenkung-der-befristungsmoeglichkeiten-fuer-beschaeftigte-an-staatlichen-hochschulen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/neues-wissenschaftszeitvertragsgesetz-starke-einschraenkung-der-befristungsmoeglichkeiten-fuer-beschaeftigte-an-staatlichen-hochschulen-2\/","title":{"rendered":"Neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Starke Einschr\u00e4nkung der Befristungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Besch\u00e4ftigte an staatlichen Hochschulen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kopplung der Befristung an das Besch\u00e4ftigungsziel<\/strong><\/p>\n<p>Arbeitsvertr\u00e4ge mit wissenschaftlichem und k\u00fcnstlerischem Personal an staatlichen Hochschulen (Hochschullehrer\/-innen ausgenommen) k\u00f6nnen zuk\u00fcnftig nur noch dann befristet werden, wenn die Besch\u00e4ftigung \u201ezur F\u00f6rderung der eigenen wissenschaftlichen oder k\u00fcnstlerischen Qualifizierung\u201c erfolgt. Der Gesetzentwurf stellt hierzu aber bereits klar, dass der Begriff der Qualifizierung nicht eng auszulegen, sondern allgemein auf den \u201eErwerb von wissenschaftlichen Kompetenzen\u201c gerichtet ist.<\/p>\n<p><strong>Orientierung der Befristungsdauer an Dauer der angestrebten Qualifizierung<\/strong><\/p>\n<p>Die vereinbarte Befristungsdauer ist jeweils so zu bemessen, dass sie \u201eder angestrebten Qualifizierung angemessen\u201c ist. Ma\u00dfstab hierf\u00fcr soll \u201edie \u00fcbliche Dauer solcher Qualifizierungsvorhaben\u201c (z.B. Promotion oder Habilitation) sein, ohne formales Qualifizierungsziel soll die konkrete Befristungsdauer funktional bemessen sein, d.h. \u201eim Hinblick auf die wissenschaftliche oder k\u00fcnstlerische Qualifizierung sinnvoll\u201c. K\u00fcrzere Vertr\u00e4ge bleiben im Ausnahmefall bei begr\u00fcndetem Anlass m\u00f6glich (\u00dcberbr\u00fcckungst\u00e4tigkeit u.a.).<\/p>\n<p><strong>Keine Anwendung des WissZeitVG mehr auf Mitarbeiter mit nichtwissenschaftlichen\/ nichtk\u00fcnstlerischen Aufgaben<\/strong><\/p>\n<p>Die o.g. Einschr\u00e4nkung f\u00fchrt dazu, dass Arbeitsvertr\u00e4ge mit Mitarbeitern, die weder wissenschaftliche noch k\u00fcnstlerische Aufgaben wahrnehmen (z.B. Verwaltungskr\u00e4fte, Labor- und Technikmitarbeiter u.a.), k\u00fcnftig vom Anwendungsbereich des WissZeitVG ausgenommen sind. Dies betrifft auch solche \u201eakzessorischen\u201c Mitarbeiter, die bisher im Rahmen von Drittmittelprojekten eingesetzt wurden. Arbeitsvertr\u00e4ge dieser Mitarbeiter d\u00fcrfen dann ausschlie\u00dflich auf Grundlage des TzBfG befristet werden.<\/p>\n<p><strong>Drittmittelbefristung: Befristungsdauer orientiert am Projektzeitraum<\/strong><\/p>\n<p>Im Rahmen von Drittmittelbefristungen soll sich die vereinbarte Befristungsdauer k\u00fcnftig nicht mehr am Zeitraum der Mittelbereitstellung orientieren, sondern \u201edem bewilligten Projektzeitraum entsprechen\u201c. Dies soll kurze Befristungszeitr\u00e4ume vermeiden, die ihre Ursache oft in der aus haushaltsrechtlichen Gr\u00fcnden in kurzen Zeitabschnitten bemessenen Mittelbereitstellung hatten.<\/p>\n<p><strong>Eigener Befristungstatbestand f\u00fcr studentische \u201eHilfswissenschaftler\u201c <\/strong><\/p>\n<p>Befristete Arbeitsvertr\u00e4ge zur Erbringung studienbegleitender wissenschaftlicher oder k\u00fcnstlerischer Hilfst\u00e4tigkeiten sind zuk\u00fcnftig bis zur Dauer von sechs Jahren zul\u00e4ssig, ohne dass diese Zeiten auf eine Befristung nach Studienabschluss anzurechnen sind. Dies auch w\u00e4hrend eines Studiums zur Erlangung eines weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses (z.B. Master).<\/p>\n<p><strong>Bewertung <\/strong><\/p>\n<p>Die Gesetzesnovelle wird zur Verbesserung der Karriereplanung junger Wissenschaftler beitragen, andererseits aber auch nicht unerhebliche Rechtsrisiken f\u00fcr Arbeitgeber mit sich bringen. Dies gilt v.a. f\u00fcr den Bereich der Besch\u00e4ftigung nichtwissenschaftlichen und -k\u00fcnstlerischen Personals. Die Abgrenzung zur Gruppe der wissenschaftlichen\/k\u00fcnstlerischen\u00a0 Mitarbeiter und die Behandlung von Mitarbeitern mit Mischt\u00e4tigkeiten erh\u00e4lt vor dem Hintergrund der Neuerungen noch gr\u00f6\u00dfere Bedeutung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kopplung der Befristung an das Besch\u00e4ftigungsziel Arbeitsvertr\u00e4ge mit wissenschaftlichem und k\u00fcnstlerischem Personal an staatlichen Hochschulen (Hochschullehrer\/-innen ausgenommen) k\u00f6nnen zuk\u00fcnftig nur noch dann befristet werden, wenn die Besch\u00e4ftigung \u201ezur F\u00f6rderung der eigenen wissenschaftlichen oder k\u00fcnstlerischen Qualifizierung\u201c erfolgt. Der Gesetzentwurf stellt hierzu aber bereits klar, dass der Begriff der Qualifizierung nicht eng auszulegen, sondern allgemein auf den [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[],"tags":[],"class_list":["post-6370","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6370","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6370"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6370\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6370"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6370"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6370"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}