{"id":6315,"date":"2016-08-18T16:11:26","date_gmt":"2016-08-18T14:11:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.es-law.de\/sektoruntersuchung-bei-krankenhaeusern-was-ist-zu-beachten-2\/"},"modified":"2026-02-27T15:12:43","modified_gmt":"2026-02-27T14:12:43","slug":"sektoruntersuchung-bei-krankenhaeusern-was-ist-zu-beachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/sektoruntersuchung-bei-krankenhaeusern-was-ist-zu-beachten\/","title":{"rendered":"Sektoruntersuchung bei Krankenh\u00e4usern &#8211; Was ist zu beachten?"},"content":{"rendered":"<p>Die Sektoruntersuchung des BKartA wirft sowohl f\u00fcr die Unternehmen, die bereits ein Auskunftsersuchen erhielten, als auch f\u00fcr solche, die (noch) keines erhalten haben, verschiedene Fragen auf. Der folgende Beitrag soll einen \u00dcberblick \u00fcber Gr\u00fcnde und Ziele der Sektoruntersuchung, sowie \u00fcber m\u00f6gliche Folgen f\u00fcr Unternehmen in dem Sektor bieten.<\/p>\n<p><strong> 1. Was ist eine Sektoruntersuchung?<\/strong><\/p>\n<p>Das BKartA darf einen Sektor untersuchen, wenn Anhaltspunkte die Vermutung nahelegen, dass der Wettbewerb im Inland m\u00f6glicherweise eingeschr\u00e4nkt oder verf\u00e4lscht ist (vgl. \u00a7 32e GWB). Dazu kann das BKartA von den betreffenden Unternehmen und Vereinigungen Ausk\u00fcnfte verlangen, insbesondere die Unterrichtung \u00fcber s\u00e4mtliche Vereinbarungen, Beschl\u00fcsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen.<\/p>\n<p>Ziel des Auskunftsverlangens ist es, Informationen zu sammeln, um wettbewerbliche Fehlentwicklungen zu erkennen und zu beseitigen.<\/p>\n<p>Das Auskunftsverlangen kann zur Einleitung von Bu\u00dfgeldverfahren gegen einzelne Unternehmen bzw. zu ver\u00e4nderten Verfolgungspriorit\u00e4ten f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong> 2. Warum gerade der Krankenhaussektor und warum gerade jetzt?<\/strong><\/p>\n<p>Der Krankenhaussektor war in den letzten Jahren durch eine starke Konsolidierung und Privatisierung gepr\u00e4gt. Zudem war ein Anstieg verschiedener Formen der Zusammenarbeit (z.B. Kooperationen bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, wechselseitige Spezialisierungen, und gemeinsame Entwicklung neuer Verfahrensweisen) zu verzeichnen, welche auch kartellrechtlichen Beschr\u00e4nkungen unterliegen.<\/p>\n<p>Im Gesundheitswesen dient das Kartellrecht vor allem dazu, den Qualit\u00e4tswettbewerb zu sichern. Das BKartA hat die Konsolidierungsprozesse dabei nicht uneingeschr\u00e4nkt positiv gewertet und verweist auf das starke Wachstum privatwirtschaftlicher Unternehmen, den R\u00fcckgang der Einzelkrankenh\u00e4user, den Zusammenschluss zu regionalen Verb\u00fcnden und die Existenz weniger bundesweit aktiver Unternehmen.<\/p>\n<p><strong> 3. Welche Gesch\u00e4ftspraktiken stehen im Fokus der Sektoruntersuchung?<\/strong><\/p>\n<p>Gegenstand der Untersuchung sind, neben der Marktstruktur, die Steuerungsm\u00f6glichkeiten der Krankenh\u00e4user im Rahmen der bestehenden Regulierungen, die Methoden der Krankenh\u00e4user, sich durch ihr Leistungsangebot und durch Spezialisierungen vom Wettbewerb abzuheben, sowie die Rolle des medizinischen Personals und einweisender \u00c4rzte.<\/p>\n<p>Aus unserer Sicht ist au\u00dferdem mit weiteren Themen zu rechnen, wie z. B.:<\/p>\n<ul>\n<li>Verst\u00f6\u00dfe gegen das GWB im Nachgang zu erfolgten Fusionen\/\u00dcbernahmen,<\/li>\n<li>Verst\u00f6\u00dfe gegen das GWB im Rahmen von Kooperationen bei der Leistungserbringung oder bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen,<\/li>\n<li>Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Rahmen von Liefer- und Dienstleistungsvertr\u00e4gen,<\/li>\n<li>Verst\u00f6\u00dfe gegen das Vergaberecht, vor allem im Zusammenhang mit Kooperationen im ambulanten Bereich.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> 4. Wie l\u00e4uft eine Sektoruntersuchung ab?<\/strong><\/p>\n<p>Das BKartA hat in den vergangenen Wochen eine Vielzahl von Auskunftsverlangen an Unternehmen geschickt, weitere werden folgen.<\/p>\n<p>Regelm\u00e4\u00dfig erfolgen nach einer ersten Auswertung ein Zwischenbericht und die Einholung anschlie\u00dfender Stellungnahmen. Mit einem Abschlussbericht ist &#8211; orientiert an fr\u00fcheren Sektoruntersuchungen &#8211; erst in einigen Jahren zu rechnen. Eine Pflicht zur Ver\u00f6ffentlichung eines solchen Berichts besteht allerdings nicht.<\/p>\n<p><strong> 5. Was kann im Rahmen der Untersuchung passieren?<\/strong><\/p>\n<p><strong>a) Ermittlungsbefugnisse des BKartA<\/strong><\/p>\n<p>Zu den Ermittlungsbefugnissen des BKartA z\u00e4hlen die Einholung von Ausk\u00fcnften und die Herausgabe von Unterlagen. Mit Durchsuchungen ist grunds\u00e4tzlich nicht zu rechnen, da Beschlagnahmen im Rahmen der Sektoruntersuchung nicht zul\u00e4ssig sind und Durchsuchungen damit regelm\u00e4\u00dfig keine geeignete Ma\u00dfnahme darstellen.<\/p>\n<p>Die Unternehmen haben einen Anspruch darauf, dass ihre Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse nicht unbefugt offenbart werden.<\/p>\n<p><strong>b) Rechtsschutzm\u00f6glichkeiten <\/strong><\/p>\n<p>Die Verf\u00fcgung, mit der das BKartA die Untersuchung einleitet, kann nicht angefochten werden.<\/p>\n<p>Gegen den das einzelne Unternehmen betreffenden Auskunftsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses Beschwerde eingelegt werden, \u00a7 63 ff GWB. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, sodass wir dazu raten, parallel einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach \u00a7 65 GWB zu stellen.<\/p>\n<p><strong>c) M\u00f6gliche Folgen der Sektoruntersuchung<\/strong><\/p>\n<p>Das BKartA kann jederzeit w\u00e4hrend oder nach der Sektoruntersuchung ein Verwaltungs- oder Bu\u00dfgeldverfahren einleiten, wenn es ein Unternehmen des Versto\u00dfes gegen das Kartellrecht verd\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem k\u00f6nnen die Ergebnisse der Sektoruntersuchung im Rahmen privater Anspr\u00fcche (z.B. Anspr\u00fcche auf Schadensersatz nach \u00a7 33 GWB) im Rahmen der Akteneinsicht relevant werden. Denkbar ist auch eine Beiziehung im Zivilverfahren nach \u00a7 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.<\/p>\n<p><strong>d) Weiteres<\/strong><\/p>\n<p>Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Sektoruntersuchung auch Informationen mit beihilferechtlicher Relevanz weitergegeben werden. Dasselbe gilt f\u00fcr m\u00f6gliche Verst\u00f6\u00dfe gegen \u00a7\u00a0299a StGB (Bestechlichkeit im Gesundheitswesen). Das BKartA unterliegt keiner besonderen Schweigepflicht. Nach den Erfahrungen bisheriger Sektoruntersuchungen ist es aber nicht naheliegend, dass aufgrund der erhaltenen Informationen im gro\u00dfen Stil Verfahren eingeleitet werden.<\/p>\n<p><strong>e) Zusammenfassung<\/strong><\/p>\n<p>Zusammenfassend k\u00f6nnen Verst\u00f6\u00dfe gegen das Kartellrecht regelm\u00e4\u00dfig erhebliche wirtschaftliche Folgen haben, insbesondere die Nichtigkeit betroffener Vertr\u00e4ge, hohe Bu\u00dfgelder, und Schadensersatzforderungen Dritter.<\/p>\n<p><strong> 6. Was sollten Unternehmen beachten?<\/strong><\/p>\n<p>Unternehmen, die ein Auskunftsersuchen bereits erhalten haben, sollten die <em>Fragen sorgf\u00e4ltig und innerhalb der vorgegebenen Zeitr\u00e4ume beantworten<\/em>.<\/p>\n<p>Die Erteilung von Ausk\u00fcnften\/\u00dcbergabe von Unterlagen kann nicht deshalb verweigert werden, weil diese sich auf Betriebs- oder Gesch\u00e4ftsgeheimnisse des Unternehmens erstrecken. Wir raten dazu, Dokumente mit Betriebs- oder Gesch\u00e4ftsgeheimnissen entsprechend zu kennzeichnen. Es bietet sich an, von Anfang an dem BKartA zus\u00e4tzlich <em>geschw\u00e4rzte Kopien<\/em> der Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen, die Dritten bei einer evtl. Akteneinsicht offenbart werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wir raten dazu, <em>bestehende Gesch\u00e4ftspraktiken insbesondere kartellrechtlich und vergaberechtlich (im Bereich der \u00f6ffentlichen Hand) zu pr\u00fcfen<\/em>, um ggf. bestehende Risiken fr\u00fchzeitig zu erkennen und ihnen abzuhelfen \u2013 ehe das Kartellamt dies tut.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Sektoruntersuchung des BKartA wirft sowohl f\u00fcr die Unternehmen, die bereits ein Auskunftsersuchen erhielten, als auch f\u00fcr solche, die (noch) keines erhalten haben, verschiedene Fragen auf. Der folgende Beitrag soll einen \u00dcberblick \u00fcber Gr\u00fcnde und Ziele der Sektoruntersuchung, sowie \u00fcber m\u00f6gliche Folgen f\u00fcr Unternehmen in dem Sektor bieten. 1. Was ist eine Sektoruntersuchung? 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