{"id":5880,"date":"2025-11-06T15:09:41","date_gmt":"2025-11-06T14:09:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.es-law.de\/?p=5880"},"modified":"2025-11-06T15:09:41","modified_gmt":"2025-11-06T14:09:41","slug":"kein-unbegrenzter-digitaler-zugang-zum-betrieb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/kein-unbegrenzter-digitaler-zugang-zum-betrieb\/","title":{"rendered":"Kein unbegrenzter digitaler Zugang zum Betrieb"},"content":{"rendered":"<p><strong>Entscheidung des BAG<\/strong><\/p>\n<p>Mit Urteil vom 28.01.2025 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az 1 AZR 33\/24) \u00fcber die Antr\u00e4ge einer Gewerkschaft, die betrieblichen E-Mail-Adressen aller Besch\u00e4ftigten zu erhalten (sowohl die aktuellen als auch k\u00fcnftig der neu eingetretenen) und den Arbeitgeber zu verpflichten, im Intranet Postings der Gewerkschaft zu dulden und insbesondere einen Link zur Homepage der Gewerkschaft anzubringen.<\/p>\n<p>Mit \u00fcberzeugenden Argumenten wies das BAG, wie auch die Vorinstanzen, die Antr\u00e4ge ab.<\/p>\n<p><strong>Erkenntnisse aus der Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidungsgr\u00fcnde sind jetzt erst ver\u00f6ffentlich worden und bringen wichtige Erkenntnisse.<\/p>\n<p>Entgegen so mancher Kommentare lehnt das BAG mit dieser Entscheidung den digitalen Zugang einer Gewerkschaft nicht per se ab. Vielmehr w\u00e4gt das Gericht die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) mit dem Pers\u00f6nlichkeitsschutz der Besch\u00e4ftigten nach Art. 2 Abs. 1 GG sowie der negativen Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG ab.<\/p>\n<p>Das BAG kommt in der Entscheidung zum Ergebnis, dass die konkret gestellten Antr\u00e4ge (es waren in einer Kaskade von Hilfs- und Eventualantr\u00e4gen gleich elf in der Anzahl) zu weit gingen.<\/p>\n<p>Die Gewerkschaft kann nicht die Herausgabe der E-Mail-Adressen verlangen, ohne die konkret beabsichtigte Nutzung darzulegen. Ferner kann der Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, k\u00fcnftig alle neuen E-Mail-Adressen mitzuteilen. Zudem kann die Gewerkschaft keinen (lesenden) Zugriff auf das Intranet des Arbeitgebers beanspruchen und auch nicht verlangen, dass dort konkrete Postings an bestimmten Pl\u00e4tzen erfolgen.<\/p>\n<p><strong>Umsetzung in der Praxis und Ausblick<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung bietet gen\u00fcgend Ansatzpunkte, konkrete Anfragen der Gewerkschaft zur\u00fcckzuweisen. Eine pauschale Zur\u00fcckweisung w\u00e4re aber zu einfach (und rechtlich auch nicht korrekt).<\/p>\n<p>Vielmehr sollte anhand den in der Entscheidung zitierten Grunds\u00e4tzen und Abw\u00e4gungen konkrete Pr\u00fcfungen vorgenommen werden und wenn das Begehr der Gewerkschaft (was meist der Fall ist) zu weitgehend ist, unter Berufung auf die grundgesetzliche Abw\u00e4gung und Herstellung der praktischen Konkordanz abgelehnt werden.<\/p>\n<p>Das erschwert den Zugang erheblich oder gestaltet ihn letztlich so aus, dass er f\u00fcr den Arbeitgeber trotz allem akzeptabel sein d\u00fcrfte (dann aber erfahrungsgem\u00e4\u00df f\u00fcr die Gewerkschaften uninteressant ist).<\/p>\n<p>Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, den digitalen Zugang der Gewerkschaften zu den Betrieben regeln zu wollen. Was hier herauskommen wird, bleibt abzuwarten. Einstweiligen ist die Entscheidung des BAG die Leitlinie.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Entscheidung des BAG Mit Urteil vom 28.01.2025 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az 1 AZR 33\/24) \u00fcber die Antr\u00e4ge einer Gewerkschaft, die betrieblichen E-Mail-Adressen aller Besch\u00e4ftigten zu erhalten (sowohl die aktuellen als auch k\u00fcnftig der neu eingetretenen) und den Arbeitgeber zu verpflichten, im Intranet Postings der Gewerkschaft zu dulden und insbesondere einen Link zur Homepage der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-5880","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein-en"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5880","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5880"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5880\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5881,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5880\/revisions\/5881"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5880"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5880"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5880"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}