{"id":5697,"date":"2025-05-23T16:39:06","date_gmt":"2025-05-23T14:39:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.es-law.de\/bgh-die-gewuenschte-stellvertretung-bei-wahlleistungen\/"},"modified":"2026-03-03T17:34:22","modified_gmt":"2026-03-03T16:34:22","slug":"bgh-die-gewuenschte-stellvertretung-bei-wahlleistungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/bgh-die-gewuenschte-stellvertretung-bei-wahlleistungen\/","title":{"rendered":"BGH: Die \u201egew\u00fcnschte Stellvertretung\u201c bei Wahlleistungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin, ein Krankenhaustr\u00e4ger, forderte von der Beklagten die Verg\u00fctung f\u00fcr wahl\u00e4rztliche Leistungen. Die Beklagte hatte im Zuge des station\u00e4ren Aufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung unterzeichnet. Zudem schlossen die Parteien eine <strong>\u201ePatientenerkl\u00e4rung zur Vertretung des Wahlarztes\u201c<\/strong> (Wortlaut s. Urteil). Die Patientin entschied sich daf\u00fcr, dass Dr. S. in Vertretung des Wahlarztes Prof. L. die Behandlung durchf\u00fchrt. Diese Option wurde in der Vereinbarung angekreuzt. Dr. S. operierte die Patientin. Die wahl\u00e4rztliche Leistung wurde der Patientin in Rechnung gestellt, die sie nicht bezahlte.<\/p>\n<p>Das AG wies die Klage des Krankenhaues auf Zahlung ab. Das Berufungsgericht verurteilte jedoch die Patientin zur Zahlung.<\/p>\n<p><strong>Revision beim BGH<\/strong><\/p>\n<p>Die von der Patientin eingelegte Revision beim BGH hatte Erfolg (<strong>Urteil vom 13.03.2025 (Az.: III ZR 40\/24)<\/strong>). Ein Zahlungsanspruch gem. \u00a7 17 Abs. 1 S. 1 KHEntgG bestehe nicht, weil es an einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung fehle. Der behandelnde Arzt Dr. S. sei in der Wahlleistungsvereinbarung weder als Wahlarzt genannt noch als Vertreter des Wahlarztes Prof. L. aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die beabsichtigte \u00c4nderung der Wahlleistungsvereinbarung durch die \u201ePatientenerkl\u00e4rung zur Vertretung des Wahlarztes\u201c sei wegen eines Versto\u00dfes gegen \u00a7 17 Abs. 3 S. 1 KHEntgG gem. \u00a7 134 BGB nichtig. F\u00fcr die Abrechenbarkeit der Leistung sei entscheidend, ob eine Vertreterregelung in einer Vereinbarung \u00fcber wahl\u00e4rztliche Leistungen wirksam sei, die die Ausf\u00fchrung der Wahlleistung ohne besondere Bedingungen dem st\u00e4ndigen \u00e4rztlichen Vertreter des Wahlarztes \u00fcbertr\u00e4gt. Dies sei nicht der Fall, wenn die \u201egew\u00fcnschte Stellvertretung\u201c auf Initiative des Krankenhauses\/des Wahlarztes vereinbart werde.<\/p>\n<p>\u00a7 17 Abs. 3 S. 1 KHEntgG sei <u>zwingende preisrechtliche Schutzvorschrift<\/u> zugunsten des Patienten und stelle sicher, dass die Behandlung des Patienten durch bestimmte Wahl\u00e4rzte geschuldet werde. Wer dies sei, sei in \u00a7 17 Abs. 3 S. 1 KHEntgG festgelegt. Zudem m\u00fcsse der Wahlarzt die <u>Kernleistung<\/u> als selbstst\u00e4ndige \u00e4rztliche Leistung pers\u00f6nlich und eigenh\u00e4ndig erbringen (\u00a7 4 Abs. 2 GO\u00c4). Nur im Falle seiner \u201e<u>Verhinderung<\/u>\u201c d\u00fcrfe der Wahlarzt die Kernleistung nach Aufkl\u00e4rung auf einen Vertreter \u00fcbertragen (Individualvereinbarung). Die vorliegende Vertretervereinbarung konterkariere aber den Kerngehalt einer solchen Wahlleistungsvereinbarung, n\u00e4mlich die Pflicht zur pers\u00f6nlichen Leistungserbringung durch den Wahlarzt. Der Patient solle, obwohl durch einen Nicht-Wahlarzt behandelt, dennoch die wahl\u00e4rztliche Verg\u00fctung zahlen. Dies sei nicht mit \u00a7 17 Abs. 3 S. 1 KHEntgG vereinbar, die Vertreterregelung daher nichtig.<\/p>\n<p><strong>Bewertung und Empfehlung<\/strong><\/p>\n<p>Eine Vertreterregelung, die vom Krankenhaus oder Wahlarzt ausgeht, ist daher auf die F\u00e4lle der vorhersehbaren und unvorhersehbaren Verhinderung beschr\u00e4nkt. Vertretungsregelungen, die nicht an weitere Bedingungen gekn\u00fcpft sind, k\u00f6nnen nicht wirksam vereinbart werden.<\/p>\n<p>Vertretervereinbarungen sollten daher hinsichtlich Intention und Umsetzbarkeit noch einmal kritisch hinterfragt werden.<\/p>\n<p>Der BGH hat <u>keine<\/u> Aussage \u00fcber die \u201eVerhinderung\u201c des Wahlarztes getroffen, noch hat er entschieden, ob der echte Fall einer \u201egew\u00fcnschten Stellvertretung\u201c, d.h., die Initiative geht vom Patienten aus, wirksam vereinbart werden kann oder nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sachverhalt Die Kl\u00e4gerin, ein Krankenhaustr\u00e4ger, forderte von der Beklagten die Verg\u00fctung f\u00fcr wahl\u00e4rztliche Leistungen. Die Beklagte hatte im Zuge des station\u00e4ren Aufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung unterzeichnet. Zudem schlossen die Parteien eine \u201ePatientenerkl\u00e4rung zur Vertretung des Wahlarztes\u201c (Wortlaut s. Urteil). Die Patientin entschied sich daf\u00fcr, dass Dr. S. in Vertretung des Wahlarztes Prof. L. die Behandlung durchf\u00fchrt. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-5697","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein-en"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5697","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5697"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5697\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6419,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5697\/revisions\/6419"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5697"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5697"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5697"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}