{"id":5685,"date":"2025-05-12T11:45:46","date_gmt":"2025-05-12T09:45:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.es-law.de\/abmahnung-durch-konkurrenten-wegen-eines-datenschutzverstosses-bei-der-verarbeitung-von-gesundheitsdaten\/"},"modified":"2026-03-03T17:34:55","modified_gmt":"2026-03-03T16:34:55","slug":"abmahnung-durch-konkurrenten-wegen-eines-datenschutzverstosses-bei-der-verarbeitung-von-gesundheitsdaten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/abmahnung-durch-konkurrenten-wegen-eines-datenschutzverstosses-bei-der-verarbeitung-von-gesundheitsdaten\/","title":{"rendered":"Abmahnung durch Konkurrenten wegen eines Datenschutzversto\u00dfes bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten"},"content":{"rendered":"<p>Ein Datenschutzversto\u00df wegen einer unzul\u00e4ssigen Verarbeitung von Gesundheitsdaten kann zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung f\u00fchren. Sofern es an einer Rechtsgrundlage f\u00fcr die Verarbeitung der nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO besonders gesch\u00fctzten Gesundheitsdaten fehlt, stellt die Verarbeitung einen Datenschutzversto\u00df dar, welcher nicht nur Bu\u00dfgelder und Anspr\u00fcche der betroffenen Personen zur Folge haben kann, sondern auch Abmahnungen durch Konkurrenten.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>In dem von dem BGH entschiedenen Fall ging es um einen Apotheker, der seinen Konkurrenten abmahnte, weil dieser beim Vertrieb apothekenpflichtiger, jedoch nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel \u00fcber Amazon personenbezogene Daten der Kunden ohne deren ausdr\u00fcckliche Einwilligung erhob und verarbeitete. Der Kl\u00e4ger sah hierin einen Versto\u00df gegen die damals geltenden Datenschutzvorschriften und auch gegen die aktuell geltenden Vorschriften der DS-GVO. Diese Datenschutzverst\u00f6\u00dfe erf\u00fcllten nach Auffassung des Kl\u00e4gers den Tatbestand des Rechtsbruchs gem\u00e4\u00df \u00a7 3a UWG. Deshalb machte der Kl\u00e4ger wettbewerbsrechtliche Anspr\u00fcche geltend. Der BGH gab dem Kl\u00e4ger Recht.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung der Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Begr\u00fcndet hat der BGH seine Entscheidung damit, dass der Vertrieb von apothekenpflichtigen Medikamenten \u00fcber Amazon ohne ausdr\u00fcckliche Einwilligung der Kunden in die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten unzul\u00e4ssig sei und gegen Marktverhaltensregelungen versto\u00dfe. Ein Datenschutzversto\u00df hinsichtlich von Gesundheitsdaten stelle eine unlautere gesch\u00e4ftliche Handlung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 UWG dar. Die Verarbeitung von Bestelldaten, die R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Gesundheit der Kunden zulassen, w\u00fcrde eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung gem\u00e4\u00df Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO erfordern. Eine konkludente Einwilligung reiche nicht aus. Der Kl\u00e4ger sei als Mitbewerber gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG anspruchsberechtigt hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen seien als Marktverhaltensregelungen im Sinne des \u00a7 3a UWG anzusehen, und deren Verletzung beeintr\u00e4chtige die Interessen der Verbraucher sp\u00fcrbar, was eine unlautere Gesch\u00e4ftspraktik darstelle.<\/p>\n<p><strong>Bewertung und Ausblick<\/strong><\/p>\n<p>Bei jedweder Verarbeitung von personenbezogenen Daten (insb. Gesundheitsdaten) ist genau zu pr\u00fcfen, ob eine Rechtsgrundlage f\u00fcr die Verarbeitung vorliegt. Hierbei ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob die gesamten verarbeiteten Daten f\u00fcr die Erf\u00fcllung des jeweiligen Zweckes der Verarbeitung notwendig sind. Aufgrund der potenziellen Inanspruchnahme durch Konkurrenten, der Verh\u00e4ngung von Bu\u00dfgeldern und der Inanspruchnahme durch die betroffenen Personen selbst (deren Daten verarbeitet werden) sollten Datenschutzverst\u00f6\u00dfe dringend vermieden werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Datenschutzversto\u00df wegen einer unzul\u00e4ssigen Verarbeitung von Gesundheitsdaten kann zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung f\u00fchren. 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