{"id":5651,"date":"2025-02-07T12:50:29","date_gmt":"2025-02-07T11:50:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.es-law.de\/?p=5651"},"modified":"2026-02-26T18:09:57","modified_gmt":"2026-02-26T17:09:57","slug":"fristgerechte-zustellung-an-die-arbeitnehmervertretung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/fristgerechte-zustellung-an-die-arbeitnehmervertretung\/","title":{"rendered":"Fristgerechte Zustellung an die Arbeitnehmervertretung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Dienststellenleitung eines Jobcenters beantragte beim Personalrat die Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Ma\u00dfnahme (\u00dcbertragung geringer bewerteter T\u00e4tigkeit und R\u00fcckgruppierung) nach dem BPersVG. Der Antrag ging um 17:52 Uhr im E-Mail-Postfach des Personalrates ein. Erst 14 Tage sp\u00e4ter verweigerte dieser seine Zustimmung. Die Dienststellenleitung setzte die Ma\u00dfnahme dennoch um und berief sich darauf, die Zustimmung zu den Ma\u00dfnahmen gelte als erteilt, da der Personalrat nicht binnen der gesetzlichen Frist von 10 Arbeitstagen nach Zugang widersprochen habe. Vor dem OVG beantragte der Personalrat festzustellen, dass ein wochentags zwischen 16:00 und 19:00 Uhr im E-Mail-Postfach eingegangener Antrag erst am n\u00e4chsten Tag zugeht.<\/p>\n<p><strong>Einordnung und Inhalt der Entscheidung <\/strong><\/p>\n<p>Nach \u00a7 70 Abs. 1 BPersVG bedarf eine mitbestimmungspflichtige Ma\u00dfnahme der Zustimmung des Personalrates. Die Ma\u00dfnahme gilt grds. als gebilligt, wenn der Personalrat die Zustimmung nicht binnen einer Frist von 10 Arbeitstagen verweigert (\u00a7\u00a070 Abs. 3 S. 1, 4 BPersVG). Eine solche Zustimmungsfiktion, allerdings mit abweichender Frist, findet sich auch in \u00a7\u00a099 Abs.\u00a03 S. 2 BetrVG. Erst zum Zeitpunkt des Zugangs beim Personal- bzw. Betriebsrat beginnen die \u00c4u\u00dferungsfristen zu laufen; der Zugang stellt damit den Ausgangspunkt der Fristberechnung dar.<\/p>\n<p>Das OVG stellt klar, dass es f\u00fcr den Zugang darauf ankomme, wann der Antrag so in den Bereich des Personalratsvorsitzenden gelangt ist, dass dieser unter normalen Umst\u00e4nden die M\u00f6glichkeit der Kenntnisnahme hat. Dies erfolge noch am selben Tag, wenn die E-Mail innerhalb der \u00fcblichen Dienstzeiten im Postfach des Personalrats eingeht. Bei Eingang nach Dienstende, gehe der Antrag erst am folgenden Tag zu. Hierbei komme es nach dem OVG auf die \u00fcblichen Dienstzeiten in der jeweiligen Dienststelle an. Die Zeit zwischen 16:00 und 19:00 Uhr an Wochentagen entspreche der \u00fcblichen Dienstzeit in dem Jobcenter. Diese sei mit der dort geltenden Rahmenarbeitszeit gleichzusetzen, weil es keine andere Arbeitszeitregelung gebe. Der Einwand, der Personalrat gestalte seine Arbeitszeit anders, sei unerheblich, da es aus Gr\u00fcnden der Rechtssicherheit nicht auf die individuellen Verh\u00e4ltnisse des Empf\u00e4ngers ankomme. Daher sei auch irrelevant, ab wann in der Dienststelle \u201ekaum noch jemand anzutreffen ist\u201c.<\/p>\n<p><strong>Bewertung <\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung ist f\u00fcr alle Arbeitnehmervertretungen (auch Betriebsrat) relevant. Auch wenn man Fristen nicht zwingend ausreizen sollte, so kann es doch im Einzelfall helfen, auf die betriebs\u00fcblichen Dienstzeiten abzustellen.<\/p>\n<p>Denkt man die Entscheidung des OVG zu Ende, k\u00f6nnte in einem 24h-Krankenhausbetrieb auch eine Zustellung noch um 23:59 Uhr als am gleichen Tag zugegangen gelten. Nat\u00fcrlich ist es nicht sicher, dass die Arbeitsgerichte diese Position \u00fcbernehmen. Zugleich ist es ein Argument, sollte einmal ein Antrag an den Betriebsrat besonders knapp gestellt worden sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sachverhalt Die Dienststellenleitung eines Jobcenters beantragte beim Personalrat die Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Ma\u00dfnahme (\u00dcbertragung geringer bewerteter T\u00e4tigkeit und R\u00fcckgruppierung) nach dem BPersVG. Der Antrag ging um 17:52 Uhr im E-Mail-Postfach des Personalrates ein. Erst 14 Tage sp\u00e4ter verweigerte dieser seine Zustimmung. 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