{"id":3276,"date":"2021-04-07T17:35:36","date_gmt":"2021-04-07T15:35:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.es-law.de\/?p=3276"},"modified":"2026-02-26T17:37:03","modified_gmt":"2026-02-26T16:37:03","slug":"rufbereitschaft-oder-bereitschaftsdienst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/rufbereitschaft-oder-bereitschaftsdienst\/","title":{"rendered":"Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Sachverhalt und Fragestellung<\/strong><\/p>\n<p>Die Frage, ob ein bestimmter Dienst Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ist, tritt in nahezu jedem Krankenhaus auf.<\/p>\n<p>Die meisten Tarifvertr\u00e4ge definieren Bereitschaftsdienst als den Dienst der Besch\u00e4ftigten, sich an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen. Der Bereitschaftsdienst darf nur angeordnet werden, wenn erfahrungsgem\u00e4\u00df die Zeit ohne Arbeitsleitung \u00fcberwiegt. Rufbereitschaft dagegen ist meisten der Dienst an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft darf nur angeordnet werden, wenn erfahrungsgem\u00e4\u00df lediglich in Ausnahmefa\u0308llen Arbeit anfa\u0308llt.<\/p>\n<p>Der Unterschied besteht also zwischen dem angeordneten Aufenthaltsort sowie dem Umfang der zu erwartenden Arbeitsleistung.<\/p>\n<p>Die Frage ist aber, welche Verg\u00fctung zu zahlen ist, wenn der Arbeitgeber Rufbereitschaft anordnet, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen und Bereitschaftsdienst angeordnet h\u00e4tte werden m\u00fcssen. Dem vorgreiflich ist die Frage, wann konkret Arbeit nur im Ausnahmefall zu erwarten ist.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das BAG stellt in seiner Entscheidung vom 25.03.2021 (Az 6 AZR 264\/20) klar, dass der Dienst nach derjenigen Dienstart zu verg\u00fcten ist, die angeordnet worden ist. Das gilt auch f\u00fcr den Fall, dass Rufbereitschaft angeordnet worden ist, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen.<\/p>\n<p>Rufbereitschaft sei zul\u00e4ssig, auch wenn der betreffende Arzt sich entsprechend dem Zweck der Rufbereitschaft nur so weit von dem Arbeitsort entfernt aufhalten darf, dass er die Arbeit dort alsbald aufnehmen kann. Das sei bei dem vom Arbeitgeber angeordneten Hintergrunddienst noch der Fall. Mit der Verpflichtung, einen dienstlichen Telefonanruf anzunehmen und damit die Arbeit unverz\u00fcglich aufzunehmen, sei keine r\u00e4umliche Aufenthaltsbeschr\u00e4nkung verbunden. Zeitvorgaben f\u00fcr die Aufnahme der Arbeit im \u00dcbrigen best\u00fcnden nicht. Dass nach einem Anruf ggf. zeitnah die Arbeit in dem Krankenhaus fortgesetzt werden muss, stehe im Einklang mit dem Wesen der Rufbereitschaft.<\/p>\n<p>Das BAG f\u00fchrte aber weiter aus zum Umfang der zu erwartenden Arbeitsleistung. Der Arzt wurde in etwa der H\u00e4lfte der Hintergrunddienste zur Arbeit herangezogen und leistet zu 4 % aller Rufbereitschaftsstunden tats\u00e4chliche Arbeit. Das sei, so das BAG, nicht mehr Arbeit im Ausnahmefall.<\/p>\n<p><strong>Bewertung<\/strong><\/p>\n<p>Von der Entscheidung liegt bislang nur die Pressemitteilung vor. Die Begr\u00fcndung ist mit Spannung zu erwarten.<\/p>\n<p>Im Ergebnis bedeutet die Entscheidung f\u00fcr die Zukunft jedoch eine deutliche Einschr\u00e4nkung in der Praxis der Rufbereitschaft. Denn eine telefonische Inanspruchnahme kommt (wie auch im zu entscheidenden Fall) nicht selten vor. Das kann, auch wenn der Anruf nur jeweils kurz dauert, Rufbereitschaft unzul\u00e4ssig werden lassen. F\u00fcr die Vergangenheit aber sind im Falle der unzul\u00e4ssigen Anordnung keine Nachzahlungen zu erwarten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sachverhalt und Fragestellung Die Frage, ob ein bestimmter Dienst Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ist, tritt in nahezu jedem Krankenhaus auf. Die meisten Tarifvertr\u00e4ge definieren Bereitschaftsdienst als den Dienst der Besch\u00e4ftigten, sich an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen. Der Bereitschaftsdienst darf nur angeordnet werden, wenn erfahrungsgem\u00e4\u00df die Zeit ohne Arbeitsleitung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-3276","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein-en"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3276","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3276"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3276\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6168,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3276\/revisions\/6168"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3276"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3276"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.es-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3276"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}